von Dominik Gramser | Mai 23, 2024 | Baulexikon, Info-Fakten
Baubewilligung
Wird ein Gebäude neu errichtet oder umgebaut, dann ist vor Beginn des geplanten Vorhabens eine Baubewilligung zu erwirken. Die Art und der Umfang des Vorhabens entscheiden über die Form der Bewilligung bzw. des Bewilligungsverfahrens.
Im Gegensatz zum normalen Bewilligungsverfahren wird ein Projekt im vereinfachten Verfahren deutlich schneller bewilligt.
Baumaßnahmen geringeren Umfangs sind in den meisten Bundesländern nur anzuzeigen.
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Nicht der Bewilligungspflicht können unterliegen (je nach Bundesland verschieden) z. B. Sammelanlagen für festen Dünger, Wartehäuschen, Würstelstände auf öffentlichen Verkehrsflächen, Schaubuden, Zelte, Wohnwagen, Wald- und Weidezäune u. s. w.
Wann erlischt eine Baubewilligung?
Die Baubewilligung erlischt mit Ablauf einer bestimmten Frist (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich: 2 Jahre, Oberösterreich, Vorarlberg: 3 Jahre, Wien: 4 Jahre, Steiermark: 5 Jahre), wenn innerhalb dieser Zeit nicht mit der Bauausführung begonnen wurde
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von Dominik Gramser | Feb 27, 2024 | Info-Fakten
Die verschiedenen Bauweisen
Etwa die Hälfte der niederösterreichischen Gemeinden hat einen Bebauungsplan verordnet, um die Entwicklung der Siedlungsstrukturen lenken zu können und die Verkehrserschließung zu regeln. Unter anderem wird in einem solchen die Bebauungsweise festgelegt, welche einzuhalten ist. Diese legt die Situierung der Gebäude in Bezug auf die seitlichen Grundgrenzen fest und ist im § 31 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 geregelt.
Der Gesetzgeber sieht vier Bebauungsweisen vor: geschlossen (g), gekuppelt (k), einseitig offen (eo) und offen (o), die sich wie folgt unterscheiden:
geschlossene Bebauungsweise in NÖ
Geschlossen – das Hauptgebäude muss über die Hälfte der Bauplatzbreite einnehmen, über die gesamte Bauplatzbreite muss ein geschlossener Eindruck hergestellt werden. Ein solcher kann auch mittels Nebengebäuden und baulichen Anlagen wie Einfriedungen und Toren oder ähnlichen Gestaltungselementen erreicht werden.
gekuppelte Bebauungsweise in NÖ
Gekuppelt – auf zwei benachbart liegenden Parzellen sind die Hauptgebäude an der gemeinsamen seitlichen Grundgrenze überwiegend aneinander zu bauen. Auf der anderen Seite ist jeweils ein seitlicher Bauwich freizuhalten, dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. Im seitlichen Bauwich dürfen KEINE Nebengebäude errichtet werden (bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, also z. B. Carports, sind jedoch erlaubt). Die Errichtung einer Garage ist also nur außerhalb des seitlichen Bauwichs möglich.
einseitig offene Bebauungsweise in NÖ
Einseitig offen – auf mehreren benachbarten Bauplätzen sind die Hauptgebäude an die jeweils gleiche seitliche Grundstücksgrenze anzubauen, z. B. die nördliche. Auf der jeweils anderen Seite ist ein seitlicher Bauwich freizuhalten, dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. Im seitlichen Bauwich sind KEINE Nebengebäude zulässig, bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (z .B. Carports), dürfen errichtet werden. Auch hier dürfen Garagen also nur außerhalb des seitlichen Bauwichs errichtet werden.
offene Bebauungsweise in NÖ
Offen – beiderseits des Hauptgebäudes muss ein seitlicher Bauwich freigehalten werden. Dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. EINER der beiden seitlichen Bauwiche ist von Nebengebäuden freizuhalten (bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, z. B. Carports, sind zulässig). Auf einer Seite des Hauptgebäudes kann also ein Nebengebäude (z. B. eine Garage), auf der anderen eine bauliche Anlage (z. B. ein Carport) errichtet werden.
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Leistungen
Quelle: https://www.raum-planung.at/index.php/2020/03/02/bebauungsweisen-in-noe/#:~:text=Die%20geschlossene%20Bebauungsweise%20erm%C3%B6glicht%20die,L%C3%A4rm%20und%20Wind%20gesch%C3%BCtzt%20werden.
von Dominik Gramser | Feb 21, 2024 | Info-Fakten
Zubau
Ein Zubau im bautechnischen Sinn ist alles, wodurch nach außen die Kubatur vergrößert und zusätzlich umbauter Raum geschaffen wird, also jede Erweiterung des Baubestandes in waagrechter und lotrechter Richtung, wie z. B. durch Wintergärten, Gaupen oder Aufstockungen.
Abänderung von Bauwerken
Relevant ist das unter anderem für den § 66a Abs. 1 der NÖ BO 2014. Im Gegensatz dazu versteht man unter einer „Abänderung von Bauwerken“ eine Veränderung innerhalb der bestehenden Baukubatur.
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Leistungen
Quelle: NÖ BO 2014 § 14 Zi.1 § 66a Abs. 1
von Dominik Gramser | Feb 14, 2024 | Info-Fakten
Was versteht man unter einer BAUFLUCHTLINIE?
Baufluchtlinien sind Abgrenzungen innerhalb eines Grundstücks, über die mit Hauptgebäuden grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf.
Sie können durch die Gemeinde im Bebauungsplan verordnet werden und stellen eine behördlich festgelegte Linie dar, bis an welche ein Bauwerk herangebaut werden kann oder gar muss.
Vordere Baufluchtlinie
Durch vordere Baufluchtlinien wird erreicht, dass Gebäude entweder einen Mindestabstand zur Straße einzuhalten haben (Vorgarten) oder gerade an diese zur Verhinderung von Raumbildung heranrücken müssen.
Seitliche und hintere Baufluchtlinien
Seitliche und hintere Baufluchtlinien dienen primär dem Schutz der Nachbarn. In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen sichern sie die einzuhaltende Entfernung von Hauptgebäuden zueinander, damit u. a. die ausreichende Belichtung der Hauptfenster möglich ist.
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von Dominik Gramser | Jan 27, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Tipps zum richtigen Fenster(tausch)
Worauf muss ich beim Fensterkauf achten?
Wichtig ist, dass der Gesamt-Dämmwert (Uw) des Fensters gering ist. Das heißt, das Fenster ist gut gedämmt. Das betrifft sowohl den Rahmen, die Verglasung als auch den Glasrandverbund. Erstklassige Fenster haben einen Uw von ca. 0,8 W/m2K. Auch die Langlebigkeit des Produkts, Einbruchsicherheit, Schallschutz, Qualität der Beschläge, Nachhaltigkeit der Materialien, Möglichkeit zur Automation (Beschattung), Glaseigenschaften bei Sonnenstrahlen (Licht/Wärme) und ob ein Lüftungssystem inegriert ist, sind wichtige Parameter.
Hilft ein Fenstertausch beim Energiesparen?
Ja, gut gedämmte Fenster sind zwar noch keine gedämmte Außenwand, aber es geht weniger Heizenergie verloren als bei alten Fenstern.
Worauf ist beim Fenstereinbau zu achten?
Besonders wichtig ist es auf einen wärmebrückenfreien und luftdichten Anschluss zu achten. Fenster werden nicht mehr eingeschäumt wie früher, sondern nach ÖNORM B 5320 eingebaut.
Wann macht ein Fenstertausch Sinn?
Wenn die Außenwand gedämmt wird, sollte auch gleichzeitig der Fenstertausch erfolgen. Die Fenster lassen sich dann besonders gut in die Wärmeschutzfassade integrieren.
Brauche ich eine Beschattung?
Die Hitzetage im Sommer nehmen zu. Eine gute Beschattung ist wichtig.
Welche Möglichkeiten zur Beschattung gibt es?
Außenjalousien, Raffstore, Fensterläden, verschattungswirksame Vordächer, Balkone, Markisen, Vorhänge und Innenjalousien
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Quelle: https://www.energie-noe.at/faq#teilsanierung-fenster-daemmung