Zubau
Ein Zubau im bautechnischen Sinn ist alles, wodurch nach außen die Kubatur vergrößert und zusätzlich umbauter Raum geschaffen wird, also jede Erweiterung des Baubestandes in waagrechter und lotrechter Richtung, wie z. B. durch Wintergärten, Gaupen oder Aufstockungen.
Abänderung von Bauwerken
Relevant ist das unter anderem für den § 66a Abs. 1 der NÖ BO 2014. Im Gegensatz dazu versteht man unter einer „Abänderung von Bauwerken“ eine Veränderung innerhalb der bestehenden Baukubatur.
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Quelle: NÖ BO 2014 § 14 Zi.1 § 66a Abs. 1