Grundbuch

Grundbuch

Beim Erwerb von Grund und Boden (Grundstück, Wohnungseigentum, Eigenheim) ist es notwendig, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, wer „bücherlicher“ Eigentümer des Objekts ist und welche Belastungen eingetragen sind.
Wenn Wohnungseigentum auf dieser Liegenschaft begründet wurde, ist dies im Grundbuchsauszug links oben vermerkt.
Welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, wird im Grundbuch eingetragen. Die im Grundbuchsauszug angeführten Daten der Grundstücke wie Benützungsart (Nutzung), Flächenausmaß, Adresse etc. sind Daten des Katasters und unverbindlich.
So wird die Benützungsart vom Vermessungsamt nach der Natur erhoben und hat mit der von der Gemeinde verwalteten Flächenwidmung nichts zu tun.
Findet man neben der Grundstücksfläche den Vermerk „Änderung der Fläche in Vorbereitung“, so weist dies auf eine künftige Veränderung des Flächenausmaßes hin, welche ihren Grund in einer Neuvermessung der von dieser Anmerkung betroffenen Grundstücke hat. Daher sollte man bezüglich der Widmung auf jeden Fall bei der Gemeinde rückfragen!
Auf den ersten Blick sind Grundbuchsauszüge recht unübersichtlich, vor allem wenn es viele Miteigentümerinnen/Miteigentümer gibt und auch zahlreiche Pfandrechte (Hypotheken) eingetragen sind.

Folgende Einträge sind im Grundbuchsauszug vermerkt:
– Kopf: Katastralgemeinde (Grundbuch), Einlagezahl, Zuständiges Gericht, Seitennummer
– Hinweise: auf besondere Abschrift, Abfragedatum
– Aufschrift: letzte Tagebuchzahl (TZ), vorläufige Plombe, Plombe, Hinweis auf Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurecht etc.
– A1-Blatt: Grundstücksnummer, Zugehörigkeit zum Grenzkataster, Flächenausmaß und Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke
– A2-Blatt: Änderungen am Grundbuchskörper, Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen,
dingliche Berechtigungen (die mit der Liegenschaft verbunden sind)
– B-Blatt: Miteigentumsanteile, diesen zugeordnet Eigentümerin/Eigentümer einschließlich Geburtsdatum und Adresse samt Rechtstatsachen
– C-Blatt: Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeit etc.) samt rechtserheblicher Tatsachen
– Hinweis/Ende: Informationen über Ausgabestelle, gebührenpflichtige Zeilen und Abfragegebühr, Hinweis auf Gebührenbefreiung oder amtswegige Erstellung, Sicherheitscode

• den Ergänzungen zur Basisförderung „Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit?“
• den Ergänzungen Lagequalität „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“
• der Familienförderung „Wie schaut meine Familiensituation aus?“

Förderung Eigenheim (NÖ)

Förderung Eigenheim (NÖ)

Die Eigenheimförderung ist ein Darlehen des Landes Niederösterreich mit einem garantierten Zinssatz von 1 % auf die gesamte Laufzeit, welche wahlweise 27,5 ODER 34,5 Jahre beträgt.
🏗 Voraussetzungen
Um ein Darlehen des Landes Niederösterreich erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei ist unter anderem auf eine umweltschonende und energieeffiziente Bauweise zu achten.
🏗 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Förderung erhalten zu können?
Das Haus hat einen Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen.
Sie müssen österreichischer Staatsbürger sein oder sind gleichgestellt.
Ihr Jahreseinkommen muss unter einem festgelegten Betrag liegen.
Das Darlehen ist in das Grundbuch einzutragen.
Bei der Fertigstellung des Eigenheims ist der Hauptwohnsitz in Ihrem neuen Zuhause erforderlich.
🏗 Wie viel Förderung kann ich bekommen?
Wie viel Sie an Förderung erhalten bzw. wie hoch das gewährte Darlehen sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab, denn die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:
• der Basisförderung „Wie energieeffizient baue ich mein Haus?“