Unter „Parifizierung“ versteht man den Vorgang der Aufteilung eines Gebäudes in mehrere eigenständige Wohneinheiten oder Nutzungseinheiten, die rechtlich selbstständig sind. Diese Einheiten können anschließend als Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten geführt und veräußert werden. Der Prozess der Parifizierung ist insbesondere im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Ein typisches Beispiel für Parifizierung ist die Umwandlung eines Mehrparteienhauses, das ursprünglich einem einzigen Eigentümer gehört hat, in mehrere Eigentumswohnungen. Dazu wird das Gebäude in einzelne Einheiten aufgeteilt, die jeweils eine eigene Grundstücksnummer und ein eigenes Grundbuchblatt erhalten.
Was passiert bei einer Parifizierung?
Die Schritte der Parifizierung umfassen:
- Erstellung eines Parifizierungsgutachtens: Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, das die genaue Aufteilung des Gebäudes in verschiedene Einheiten beschreibt. Eigenschaften wie die Lage innerhalb des Stockwerkes oder die Grundrissgestaltung im Vergleich zu den anderen Objekten des Hauses spielen dabei eine Rolle. Die Nutzfläche des Objekts wird mit Zu- und Abschlägen bewertet.
- Einreichung des Parifizierungsgesuchs: Dieses Gutachten wird bei der zuständigen Behörde eingereicht, um die rechtliche Genehmigung für die Aufteilung zu erhalten.
- Grundbuchseintragung: Nach Genehmigung durch die Behörde wird die Aufteilung im Grundbuch eingetragen. Jede Einheit erhält ein eigenes Grundbuchblatt.
- Begründung von Wohnungseigentum: Die einzelnen Einheiten können nun als selbstständige Eigentumswohnungen verkauft oder vererbt werden.
(Angaben ohne Gewähr.)
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