Grenzkataster

Grenzkataster

Was ist ein Grenzkataster?

Der Grenzkataster dient dem verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen.

Was ist im Grenzkataster eingetragen?

Ein Grundstück ist entweder im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster eingetragen.

Die eingetragenen Grenzpunkte der im Grenzkataster befindlichen Grundstücke werden durch Koordinaten (in Zentimeter angegeben) genau festgelegt.

Eintragung im Grenzkataster:

Im Grenzkataster

  • sind die Grenzen des Grundstückes rechtsverbindlich festgelegt, somit ist eine exakte Rückübertragung durch das Vermessungsamt oder durch Vermessungsbefugte jederzeit möglich.
  • können verloren gegangene Grenzzeichen leicht wiederhergestellt werden (keine Grenzstreitigkeiten mehr!)
  • gibt es den Schutz des Vertrauens bei einem Rechtserwerb.
  • ist eine Ersitzung von Grundstücksteilen unmöglich.

Der Grenzkataster garantiert höchste Rechtssicherheit!

 

Leistungen

 

 

 

Bauliche Nebenanlagen

Bauliche Nebenanlagen

Was versteht man unter baulichen Nebenanlagen?

Nebenanlagen sind Bauten, die nicht zum Wohnzweck dienen, wie beispielweise Garagen, Gerätehütten oder Gartenhäuser.

Nebenanlagen gelten als eingeschoßig, wenn der höchste Punkt des Bauwerkes 4 Meter nicht überschreitet.

Leistungen

 

 

 

Darf auf Grünland gebaut werden?

Darf auf Grünland gebaut werden?

Grünland (Freiland)

Alle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmete Gebiete werden als Grünland (Steiermark und Tirol als Freiland; Vorarlberg als Freiflächen) ausgewiesen.

Welche Flächen gehören zu Grünland?

Neben den land- und forstwirtschaftlichen Gebieten werden auch

  • größere Erholungsflächen (Parkanlagen, Spiel- und Liegewiesen, Sportanlagen, Freibäder, Campingplätze, Skipisten u. s. w.)
  • Dauerkleingärten
  • Erwerbsgärtnereien
  • Friedhöfe

in den Bereich Grünland (Freiland, Freiflächen) eingeordnet.

Welche Bauwerke dürfen auf Grünland errichtet werden?

Im Grünland dürfen nur Bauwerke entstehen, die einer bestimmungsgemäßen Nutzung dienen wie beispielsweise auf einem Campingplatz nur sanitäre Anlagen oder Einrichtungen für den täglichen Bedarf der Besucher. Für Land- und Forstwirtschaft bestimmte Grünlandgebiete dürfen nur Bauten entstehen, die für den Nebenerwerb errichtet werden.

 

 

Leistungen

 

 

 

Was ist was beim Hausdach?

Was ist was beim Hausdach?

Damit Sie im Gespräch mit Ihrem Baumeister, Architekten oder dem Elektriker (bei der Planung der Photovoltaikanlage) wissen, wovon die Fachleute sprechen, haben wir Ihnen untenstehend eine kleine Erklärung zusammengestellt:

Giebel:

meist dreieckiger, oberer Teil der Wand an der Schmalseite eines Gebäudes, der zu beiden Seiten vom (schräg aufsteigenden) Dach begrenzt wird (Satteldach)

Giebelständig:

mit dem Giebel zur Straße hin gebaut

Dachkanten – Begrenzungs- und Schnittlinien der Dachfläche:

First:

oberste waagrechte Kante des Sattel- oder Walmdaches

Traufe:

irstparallele untere, waagrechte Begrenzung der Dachfläche, Ablaufkante des Regenwassers (meist in Regen-, Dachrinnen); traufsträndig: mit der Traufe zur Straße hin gebaut

Ortgang:

Der Ortgang liegt an der Dachkante am Übergang zum Giebel. Bei Dächern mit Vordach beschreibt der Ortgang die giebelseitige Abschlusslinie der Dachfläche. Am Ortgang liegt beispielsweise der Ortgangsparren, das Ortgangbrett, auch: Ortgang oder Windfang. Letzteres schützt die Dachdeckung vor dem Wind sowie den Ortgangsparren vor weiteren Witterungseinflüssen.

Grat und Kehle: (Österreich: Ichse):

Verschneidungslinien zweier geneigter Dachflächen jeweils über vor- bzw. rückspringenden Wandflächen darunterliegender Gebäudeteile.

Dachlatten:

auf die Sparren genagelte schmale Hölzer, die die Dachziegel tragen und halten

(Dach-)Sparren:

geneigte, aneinander gegenüberliegende, vom First zum unteren Rand des Daches (Traufe) verlaufende Balken des Dachstuhls

Vordach: 

beschreibt jene Teile der Dachfläche, die zum Witterungsschutz der Außenwände (giebel- und traufenseitig) über die Außenwände auskragen.

Vordachschalung:

ist in der Regel die Holzschalung, die auf den Sparren im Bereich des Vordachs liegt und außen von unten sichtbar verbleibt.

Leistungen

 

Anregungen aus: https://wissenwiki.de/Dach

 

Aufschließungskosten

Aufschließungskosten

Was versteht man unter Aufschließungskosten?

Von Aufschließungskosten bei Grundstücken spricht man, wenn es sich um Verkehrsflächen und andere Teile der Infrastruktur im Zuge einer Bauplatzerklärung oder Baueinrichtung und der öffentlichen Beleuchtung handelt.

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Abgabe an die Gemeinde, die nach einem Einheitssatz berechnet wird, der von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Erfragen können Sie diesen Einheitssatz, der auch Hebesatz genannt wird, in der Regel am Bauamt Ihrer Gemeinde.

Zu bezahlen ist diese Abgabe grundsätzlich dann, wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen und es dadurch zum Bauplatz erklären lassen.

 

Vorschreibung

In folgenden Fällen wird eine Aufschließungsabgabe bescheidmäßig vorgeschrieben:

Bei Änderung einer Grundstücksgrenze im Bauland:

Erforderlich ist ein Teilungsplan und eine Anzeige (Ansuchen), die von allen von dieser Teilung betroffenen Grundstückseigentümer unterzeichnet sein muss. Auf dieser Anzeige ist, sofern keines der geänderten Grundstücke Bauplatz ist, wenigstens für eines die Bauplatzerklärung zu beantragen.

Bauplatzerklärung:

Auf Antrag des Eigentümers ist ein Grundstück im Bauland mit Bescheid zum Bauplatz zu erklären.

Erteilung einer Baubewilligung:

Bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück im Bauland wird das Grundstück zum Bauplatz erklärt und eine Aufschließungsabgabe vorgeschrieben, wenn für das Grundstück noch kein Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben und entrichtet worden ist.

 

Was gehört alles zur Erschließung dazu?

Manche Gemeinden fördern die Ansiedlung, indem sie bereits erschlossene Grundstücke zum Verkauf anbieten und den Erschließungsbeitrag erlassen. Dann ersparen Sie sich beim Baugrund Erschließungskosten. Im Allgemeinen müssen Sie sich aber häufig selbst darum kümmern, dass das Grundstück an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen wird.

Das gehört zu den Aufschließungskosten

(umgangssprachlich auch Erschließungskosten für einen Baugrund):

  • Anschluss an die Trinkwasserversorgung
  • Kanalanschlüsse
  • Anbindung an das Stromnetz
  • Verbindung mit Gas- oder Fernwärmenetz
  • Verkehrsanbindungen durch Straßen und Gehwege
  • Kabelverlegung für Telefon, Fernsehen und Internet

 

Aufschließungskosten vs. Anschlussgebühren

Die Aufschließungsabgabe wird oft mit den Anschlussgebühren, die z. B. für den Anschluss von Gas, Wasser und Strom anfallen, verwechselt.

Wir freuen uns, für Sie zu arbeiten!

Geschoß – Etage – Stock(werk)  

Geschoß – Etage – Stock(werk)  

Kommen wir eigentlich am selben Ort an, wenn wir in das 3. Geschoss, den 3. Stock oder die 3. Etage steigen?

Geschoß

Unter Geschoß versteht man im Allgemeinen den durch Decken begrenzten Abschnitt eines Gebäudes, mithin die Räume in einem Gebäude, die auf einer horizontalen Ebene liegen. Gibt man die Anzahl der Geschoße eines Gebäudes an, wird das Erdgeschoß mitgezählt, nicht aber das/die Kellergeschoß(e) (Untergeschoße) und das/die Dachgeschoß(e). In Bauplänen findet man meist die Bezeichnungen Kellergeschoß (KG), Erdgeschoß (EG), Obergeschoß (1. OG, 2. OG u. s. w.), Dachgeschoß (DG).

Stockwerk

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch gern der eigentlich aus dem Fachwerkbau stammende Begriff Stock(werk) analog zu Geschoß gebraucht. Allerdings beginnt die Zählung erst oberhalb des Erdgeschoßes: 1. Stock(werk) = 2. Geschoß = 1. Obergeschoß.

Etage

Häufig wird auch der Begriff Etage verwendet. Wo man hier mit der Zählung beginnt, ist nicht eindeutig: Meist meint man mit der 1. Etage das 1. Obergeschoss, manchmal aber auch das Erdgeschoss.

Geschoss

Übrigens: Bei unseren deutschen Nachbarn wird Geschoß als Geschoss geschrieben. Und das ist nicht einmal falsch.

Das zu dem unter schießen behandelten Verb gebildete Substantiv ist heute nur noch im passivischen Sinne als „das, was geschossen wird“ (zum Beispiel Pfeil, Kugel) gebräuchlich, während es in den älteren Sprachstadien auch aktivisch als „das, womit man schießt“ (zum Beispiel Bogen, Armbrust, Geschütz) verwendet wurde. Mit diesem Geschoss identisch sind das heute veraltete Rechtswort Geschoss „Abgabe, Steuer“, das sich an schießen in der Bedeutung „zuschießen, beisteuern“ anschließt, und Geschoss „Stockwerk“, das sich in der Bedeutung nach schießen im Sinne von „aufschießen, in die Höhe ragen“ richtet. Im heutigen Sprachgefühl werden Geschoss „Stockwerk“ und Geschoss „Pfeil, Kugel“ als zwei verschiedene Wörter empfunden.

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