Bauliche Nebenanlagen
Was versteht man unter baulichen Nebenanlagen?
Nebenanlagen sind Bauten, die nicht zum Wohnzweck dienen, wie beispielweise Garagen, Gerätehütten oder Gartenhäuser.
Nebenanlagen gelten als eingeschoßig, wenn der höchste Punkt des Bauwerkes 4 Meter nicht überschreitet.