Was versteht man unter baulichen Nebenanlagen?

Nebenanlagen sind Bauten, die nicht zum Wohnzweck dienen, wie beispielweise Garagen, Gerätehütten oder Gartenhäuser.

Nebenanlagen gelten als eingeschoßig, wenn der höchste Punkt des Bauwerkes 4 Meter nicht überschreitet.

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