Grünland (Freiland)

Alle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmete Gebiete werden als Grünland (Steiermark und Tirol als Freiland; Vorarlberg als Freiflächen) ausgewiesen.

Welche Flächen gehören zu Grünland?

Neben den land- und forstwirtschaftlichen Gebieten werden auch

  • größere Erholungsflächen (Parkanlagen, Spiel- und Liegewiesen, Sportanlagen, Freibäder, Campingplätze, Skipisten u. s. w.)
  • Dauerkleingärten
  • Erwerbsgärtnereien
  • Friedhöfe

in den Bereich Grünland (Freiland, Freiflächen) eingeordnet.

Welche Bauwerke dürfen auf Grünland errichtet werden?

Im Grünland dürfen nur Bauwerke entstehen, die einer bestimmungsgemäßen Nutzung dienen wie beispielsweise auf einem Campingplatz nur sanitäre Anlagen oder Einrichtungen für den täglichen Bedarf der Besucher. Für Land- und Forstwirtschaft bestimmte Grünlandgebiete dürfen nur Bauten entstehen, die für den Nebenerwerb errichtet werden.

 

 

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