Aufschließungskosten

Aufschließungskosten

Was versteht man unter Aufschließungskosten?

Von Aufschließungskosten bei Grundstücken spricht man, wenn es sich um Verkehrsflächen und andere Teile der Infrastruktur im Zuge einer Bauplatzerklärung oder Baueinrichtung und der öffentlichen Beleuchtung handelt.

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Abgabe an die Gemeinde, die nach einem Einheitssatz berechnet wird, der von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Erfragen können Sie diesen Einheitssatz, der auch Hebesatz genannt wird, in der Regel am Bauamt Ihrer Gemeinde.

Zu bezahlen ist diese Abgabe grundsätzlich dann, wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen und es dadurch zum Bauplatz erklären lassen.

 

Vorschreibung

In folgenden Fällen wird eine Aufschließungsabgabe bescheidmäßig vorgeschrieben:

Bei Änderung einer Grundstücksgrenze im Bauland:

Erforderlich ist ein Teilungsplan und eine Anzeige (Ansuchen), die von allen von dieser Teilung betroffenen Grundstückseigentümer unterzeichnet sein muss. Auf dieser Anzeige ist, sofern keines der geänderten Grundstücke Bauplatz ist, wenigstens für eines die Bauplatzerklärung zu beantragen.

Bauplatzerklärung:

Auf Antrag des Eigentümers ist ein Grundstück im Bauland mit Bescheid zum Bauplatz zu erklären.

Erteilung einer Baubewilligung:

Bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück im Bauland wird das Grundstück zum Bauplatz erklärt und eine Aufschließungsabgabe vorgeschrieben, wenn für das Grundstück noch kein Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben und entrichtet worden ist.

 

Was gehört alles zur Erschließung dazu?

Manche Gemeinden fördern die Ansiedlung, indem sie bereits erschlossene Grundstücke zum Verkauf anbieten und den Erschließungsbeitrag erlassen. Dann ersparen Sie sich beim Baugrund Erschließungskosten. Im Allgemeinen müssen Sie sich aber häufig selbst darum kümmern, dass das Grundstück an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen wird.

Das gehört zu den Aufschließungskosten

(umgangssprachlich auch Erschließungskosten für einen Baugrund):

  • Anschluss an die Trinkwasserversorgung
  • Kanalanschlüsse
  • Anbindung an das Stromnetz
  • Verbindung mit Gas- oder Fernwärmenetz
  • Verkehrsanbindungen durch Straßen und Gehwege
  • Kabelverlegung für Telefon, Fernsehen und Internet

 

Aufschließungskosten vs. Anschlussgebühren

Die Aufschließungsabgabe wird oft mit den Anschlussgebühren, die z. B. für den Anschluss von Gas, Wasser und Strom anfallen, verwechselt.

Wir freuen uns, für Sie zu arbeiten!

Die 3 Stufen der Hausplanung

Die 3 Stufen der Hausplanung

Wir planen Ihr Haus

1. Entwurfsplanung & Einreichplan

Die erste Phase jedes Hausbaus ist die PLANUNG. Diese setzt sich aus der ENTWURFSPLANUNG (Entwurfsplan), der Genehmigungsplanung (EINREICHPLAN) und der Ausführungsplanung (AUSFÜHRUNGSPLAN) zusammen. Der nach den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn erarbeitete Entwurfsplan enthält Grundrisse, Querschnitte, Fassaden u. s. w.

Durch den Entwurfsplan erhalten Sie einen ersten Eindruck vom möglichen Aussehen Ihres neuen Zuhauses.

Auf der Grundlage des Entwurfsplans erstellen wir den Einreichplan, der zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt wird. In der Phase der Genehmigungsplanung werden alle Erhebungen durchgeführt, die zum Erwerb der Baubewilligung erforderlich sind. Darum beinhaltet der Einreichplan zahlreiche Unterlagen wie z. B. ein Bauansuchen, die Baupläne für das Bauverfahren und einen Energieausweis.

2. Ausführungsplan

In der Phase der Ausführungsplanung werden die konkreten Pläne für die Errichtung des Gebäudes erstellt. Als Grundlage dient der Einreichplan, der, nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, in Hinblick auf die Bauausführung zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet wird. Dadurch entsteht der Ausführungsplan.

2.1 Woraus besteht der Ausführungsplan?

Beim Erstellen des Ausführungsplans werden die im Zuge der Bewilligung erteilten behördlichen Auflagen berücksichtigt. Des Weiteren werden Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik u. s. w. abgeklärt. Der Kern des Ausführungsplans besteht aus folgenden Angaben: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Darüber hinaus werden für die Darstellung komplexer Bauteile Detailpläne in größerem Maßstab erstellt (Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt u. s. w.). Der Ausführungsplan wird von allen weiteren Planern für ihre Arbeit benötigt.

2.2 Wozu wird der Ausführungsplan benötigt?

Auf der Baustelle wird auf der Grundlage des Ausführungsplans der Rohbau errichtet. Der Plan ermöglicht dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die. Die beauftragten Unternehmen erstellen auf der Grundlage des Ausführungsplans, der Detailpläne und der auf der Baustelle entnommenen Naturmaße eigene Werkpläne.

Die Werkpläne der ausführenden Firmen werden vom Planer auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung überprüft und ggf. korrigiert, bevor sie freigegeben werden. Diese Phase ist sehr wichtig, weil hier die endgültige Entscheidung über die verwendeten Materialien und Bauweisen gefällt wird.

Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.

Leistungen

 

Gute Planung zahlt sich aus

Gute Planung zahlt sich aus

Der Hausbau gilt als eine der größten Investitionen des Lebens. Ihre Entscheidungen betreffen die nächsten 20 bis 50 Jahre. Ausreichende Planungszeit macht sich also bezahlt.
 

✍️Tipps für die gute Planung

– Jeder Quadratmeter zu viel kostet mehr, Profiplanung rechnet sich hier.
– Sparsame Haustechnik (Heizen, Strom, Lüftungsanlage) bringt einen dauerhaften – Nutzen für Kosten und Klima.
Dämmen Sie großzügig – zu Ihrem Nutzen!
– Setzen Sie bauliche Maßnahmen gegen sommerliche Überwärmung.
Vorausschauende Planung mit vielfältiger Nutzung (barrierefrei, Generationenhaus) kommt günstiger als nachträglicher Umbau.
– Berücksichtigen Sie alle Baunebenkosten.
– Kalkulieren Sie auch mit den laufenden Kosten über Jahrzehnte.
 
Betrachtet man die anfallenden Kosten eines Wohnhauses über eine Periode von 50 Jahren, so stellen die Baukosten nur 25 bis 30 Prozent der gesamten Kosten dar.
Die Energiekosten stellen den größten Anteil dar.
Beste Wärmedämmung, Energieerzeugung mit kostenloser Sonnenkraft und optimierte Komponenten gleichen die etwas höhere Anfangsrechnung durch geringere Betriebskosten mehr als aus.