von Dominik Gramser | Mai 11, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Was ist ein Grenzkataster?
Der Grenzkataster dient dem verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen.
Was ist im Grenzkataster eingetragen?
Ein Grundstück ist entweder im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster eingetragen.
Die eingetragenen Grenzpunkte der im Grenzkataster befindlichen Grundstücke werden durch Koordinaten (in Zentimeter angegeben) genau festgelegt.
Eintragung im Grenzkataster:
Im Grenzkataster
- sind die Grenzen des Grundstückes rechtsverbindlich festgelegt, somit ist eine exakte Rückübertragung durch das Vermessungsamt oder durch Vermessungsbefugte jederzeit möglich.
- können verloren gegangene Grenzzeichen leicht wiederhergestellt werden (keine Grenzstreitigkeiten mehr!)
- gibt es den Schutz des Vertrauens bei einem Rechtserwerb.
- ist eine Ersitzung von Grundstücksteilen unmöglich.
Der Grenzkataster garantiert höchste Rechtssicherheit!
Leistungen
von Dominik Gramser | Feb. 27, 2024 | Info-Fakten
Die verschiedenen Bauweisen
Etwa die Hälfte der niederösterreichischen Gemeinden hat einen Bebauungsplan verordnet, um die Entwicklung der Siedlungsstrukturen lenken zu können und die Verkehrserschließung zu regeln. Unter anderem wird in einem solchen die Bebauungsweise festgelegt, welche einzuhalten ist. Diese legt die Situierung der Gebäude in Bezug auf die seitlichen Grundgrenzen fest und ist im § 31 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 geregelt.
Der Gesetzgeber sieht vier Bebauungsweisen vor: geschlossen (g), gekuppelt (k), einseitig offen (eo) und offen (o), die sich wie folgt unterscheiden:
geschlossene Bebauungsweise in NÖ
Geschlossen – das Hauptgebäude muss über die Hälfte der Bauplatzbreite einnehmen, über die gesamte Bauplatzbreite muss ein geschlossener Eindruck hergestellt werden. Ein solcher kann auch mittels Nebengebäuden und baulichen Anlagen wie Einfriedungen und Toren oder ähnlichen Gestaltungselementen erreicht werden.
gekuppelte Bebauungsweise in NÖ
Gekuppelt – auf zwei benachbart liegenden Parzellen sind die Hauptgebäude an der gemeinsamen seitlichen Grundgrenze überwiegend aneinander zu bauen. Auf der anderen Seite ist jeweils ein seitlicher Bauwich freizuhalten, dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. Im seitlichen Bauwich dürfen KEINE Nebengebäude errichtet werden (bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, also z. B. Carports, sind jedoch erlaubt). Die Errichtung einer Garage ist also nur außerhalb des seitlichen Bauwichs möglich.
einseitig offene Bebauungsweise in NÖ
Einseitig offen – auf mehreren benachbarten Bauplätzen sind die Hauptgebäude an die jeweils gleiche seitliche Grundstücksgrenze anzubauen, z. B. die nördliche. Auf der jeweils anderen Seite ist ein seitlicher Bauwich freizuhalten, dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. Im seitlichen Bauwich sind KEINE Nebengebäude zulässig, bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (z .B. Carports), dürfen errichtet werden. Auch hier dürfen Garagen also nur außerhalb des seitlichen Bauwichs errichtet werden.
offene Bebauungsweise in NÖ
Offen – beiderseits des Hauptgebäudes muss ein seitlicher Bauwich freigehalten werden. Dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. EINER der beiden seitlichen Bauwiche ist von Nebengebäuden freizuhalten (bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, z. B. Carports, sind zulässig). Auf einer Seite des Hauptgebäudes kann also ein Nebengebäude (z. B. eine Garage), auf der anderen eine bauliche Anlage (z. B. ein Carport) errichtet werden.
Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
Leistungen
Quelle: https://www.raum-planung.at/index.php/2020/03/02/bebauungsweisen-in-noe/#:~:text=Die%20geschlossene%20Bebauungsweise%20erm%C3%B6glicht%20die,L%C3%A4rm%20und%20Wind%20gesch%C3%BCtzt%20werden.
von Dominik Gramser | Feb. 22, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Was versteht man unter Aufschließungskosten?
Von Aufschließungskosten bei Grundstücken spricht man, wenn es sich um Verkehrsflächen und andere Teile der Infrastruktur im Zuge einer Bauplatzerklärung oder Baueinrichtung und der öffentlichen Beleuchtung handelt.
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Abgabe an die Gemeinde, die nach einem Einheitssatz berechnet wird, der von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Erfragen können Sie diesen Einheitssatz, der auch Hebesatz genannt wird, in der Regel am Bauamt Ihrer Gemeinde.
Zu bezahlen ist diese Abgabe grundsätzlich dann, wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen und es dadurch zum Bauplatz erklären lassen.
Vorschreibung
In folgenden Fällen wird eine Aufschließungsabgabe bescheidmäßig vorgeschrieben:
Bei Änderung einer Grundstücksgrenze im Bauland:
Erforderlich ist ein Teilungsplan und eine Anzeige (Ansuchen), die von allen von dieser Teilung betroffenen Grundstückseigentümer unterzeichnet sein muss. Auf dieser Anzeige ist, sofern keines der geänderten Grundstücke Bauplatz ist, wenigstens für eines die Bauplatzerklärung zu beantragen.
Bauplatzerklärung:
Auf Antrag des Eigentümers ist ein Grundstück im Bauland mit Bescheid zum Bauplatz zu erklären.
Erteilung einer Baubewilligung:
Bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück im Bauland wird das Grundstück zum Bauplatz erklärt und eine Aufschließungsabgabe vorgeschrieben, wenn für das Grundstück noch kein Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben und entrichtet worden ist.
Was gehört alles zur Erschließung dazu?
Manche Gemeinden fördern die Ansiedlung, indem sie bereits erschlossene Grundstücke zum Verkauf anbieten und den Erschließungsbeitrag erlassen. Dann ersparen Sie sich beim Baugrund Erschließungskosten. Im Allgemeinen müssen Sie sich aber häufig selbst darum kümmern, dass das Grundstück an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen wird.
Das gehört zu den Aufschließungskosten
(umgangssprachlich auch Erschließungskosten für einen Baugrund):
- Anschluss an die Trinkwasserversorgung
- Kanalanschlüsse
- Anbindung an das Stromnetz
- Verbindung mit Gas- oder Fernwärmenetz
- Verkehrsanbindungen durch Straßen und Gehwege
- Kabelverlegung für Telefon, Fernsehen und Internet
Aufschließungskosten vs. Anschlussgebühren
Die Aufschließungsabgabe wird oft mit den Anschlussgebühren, die z. B. für den Anschluss von Gas, Wasser und Strom anfallen, verwechselt.
Wir freuen uns, für Sie zu arbeiten!
von Dominik Gramser | Feb. 14, 2024 | Info-Fakten
Was versteht man unter einer BAUFLUCHTLINIE?
Baufluchtlinien sind Abgrenzungen innerhalb eines Grundstücks, über die mit Hauptgebäuden grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf.
Sie können durch die Gemeinde im Bebauungsplan verordnet werden und stellen eine behördlich festgelegte Linie dar, bis an welche ein Bauwerk herangebaut werden kann oder gar muss.
Vordere Baufluchtlinie
Durch vordere Baufluchtlinien wird erreicht, dass Gebäude entweder einen Mindestabstand zur Straße einzuhalten haben (Vorgarten) oder gerade an diese zur Verhinderung von Raumbildung heranrücken müssen.
Seitliche und hintere Baufluchtlinien
Seitliche und hintere Baufluchtlinien dienen primär dem Schutz der Nachbarn. In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen sichern sie die einzuhaltende Entfernung von Hauptgebäuden zueinander, damit u. a. die ausreichende Belichtung der Hauptfenster möglich ist.
Leistungen
von Dominik Gramser | Jan. 31, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Wir planen Ihr Haus
1. Entwurfsplanung & Einreichplan
Die erste Phase jedes Hausbaus ist die PLANUNG. Diese setzt sich aus der ENTWURFSPLANUNG (Entwurfsplan), der Genehmigungsplanung (EINREICHPLAN) und der Ausführungsplanung (AUSFÜHRUNGSPLAN) zusammen. Der nach den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn erarbeitete Entwurfsplan enthält Grundrisse, Querschnitte, Fassaden u. s. w.
Durch den Entwurfsplan erhalten Sie einen ersten Eindruck vom möglichen Aussehen Ihres neuen Zuhauses.
Auf der Grundlage des Entwurfsplans erstellen wir den Einreichplan, der zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt wird. In der Phase der Genehmigungsplanung werden alle Erhebungen durchgeführt, die zum Erwerb der Baubewilligung erforderlich sind. Darum beinhaltet der Einreichplan zahlreiche Unterlagen wie z. B. ein Bauansuchen, die Baupläne für das Bauverfahren und einen Energieausweis.
2. Ausführungsplan
In der Phase der Ausführungsplanung werden die konkreten Pläne für die Errichtung des Gebäudes erstellt. Als Grundlage dient der Einreichplan, der, nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, in Hinblick auf die Bauausführung zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet wird. Dadurch entsteht der Ausführungsplan.
2.1 Woraus besteht der Ausführungsplan?
Beim Erstellen des Ausführungsplans werden die im Zuge der Bewilligung erteilten behördlichen Auflagen berücksichtigt. Des Weiteren werden Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik u. s. w. abgeklärt. Der Kern des Ausführungsplans besteht aus folgenden Angaben: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Darüber hinaus werden für die Darstellung komplexer Bauteile Detailpläne in größerem Maßstab erstellt (Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt u. s. w.). Der Ausführungsplan wird von allen weiteren Planern für ihre Arbeit benötigt.
2.2 Wozu wird der Ausführungsplan benötigt?
Auf der Baustelle wird auf der Grundlage des Ausführungsplans der Rohbau errichtet. Der Plan ermöglicht dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die. Die beauftragten Unternehmen erstellen auf der Grundlage des Ausführungsplans, der Detailpläne und der auf der Baustelle entnommenen Naturmaße eigene Werkpläne.
Die Werkpläne der ausführenden Firmen werden vom Planer auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung überprüft und ggf. korrigiert, bevor sie freigegeben werden. Diese Phase ist sehr wichtig, weil hier die endgültige Entscheidung über die verwendeten Materialien und Bauweisen gefällt wird.
Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
Leistungen