In Österreich benötigt man eine Betriebsanlagengenehmigung, wenn man eine gewerbliche Betriebsanlage errichtet oder betreibt, die bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllt. Die Genehmigungspflicht ist in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt (§ 74 ff. GewO).
Wann ist eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich?
- Emissionsverursachend ist (z. B. Lärm, Abgase, Abwasser, Erschütterungen).
- Gefahren oder Belästigungen für die Umwelt oder Nachbarn verursachen kann.
- Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet (z. B. Brandschutz, Verkehrssicherheit).
- Die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen kann.
Beispiele für genehmigungspflichtige Betriebe:
- Produktionsbetriebe (z. B. Metallverarbeitung, Tischlereien)
- Gastronomiebetriebe mit Küchen oder Schanigärten
- Kfz-Werkstätten
- Lagerhallen mit Gefahrstoffen
- Veranstaltungsstätten mit Lärmentwicklung
Wann ist keine Genehmigung erforderlich?
- Wenn die Betriebsanlage keine Auswirkungen auf die Umwelt, Nachbarn oder Sicherheit hat (z. B. reine Büroflächen).
- Wenn es sich um eine genehmigungsfreie Kleinbetriebsanlage handelt (z. B. kleine Friseursalons oder kleine Handelsgeschäfte ohne erhebliche Auswirkungen).
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
- Antrag bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).
- Prüfung der Unterlagen (Pläne, Beschreibung der Anlage, technische Gutachten).
- Begutachtung durch Sachverständige (z. B. für Umwelt-, Brandschutz- oder Lärmschutzfragen).
- Genehmigungsbescheid – unter Umständen mit Auflagen.
💡 Tipp: Wir helfen, bei der Wirtschaftskammer NÖ eine Förderung für Betriebsanlagengenehmigung zu bekommen.
(Angaben ohne Gewähr.)
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