Welche Aufgaben hat ein Bauführer?
Bauführer nach § 25 NÖ BO 2014 – Eine zentrale Rolle für Ihr Bauvorhaben.
Wussten Sie, dass der Bauführer nach der Niederösterreichischen Bauordnung (NÖ BO 2014) eine zentrale Funktion auf jeder Baustelle übernimmt? Als „verlängerter Arm“ der Baubehörde sorgt er nicht nur für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften, sondern hat auch wichtige vertragliche Verpflichtungen.
Wann benötige ich einen Bauführer?
Bei folgenden Bauvorhaben ist ein Bauführer zu bestellen (§ 25 Abs 1 NÖ BO 2014, Auszug):
- Neu- und Zubau von Gebäuden
- Errichtung von baulichen Anlagen
- Abänderung von Bauvorhaben, wenn dadurch die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasser versorgung oder Abwasserbeseitigung beeinträchtig wird, wenn (subjektive) Rechte verletzt werden könnten oder ein Widerspruch zum Ortsbild entstehen könnte
- Veränderung der Höhenlage des Geländes und die Herstellung des verordneten Bezugsniveaus
- Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, wenn subjektive Rechte verletzt werden könnten
Wer ist für die Bestellung des Bauführers verantwortlich?
Für die Bestellung des Bauführers ist der Bauherr (in der Phase bis zum Vorliegen des Baubescheids „Bauwerber“ genannt).
Die vom Bauherrn betrauten Fachleute müssen nach den jeweils geltenden Vorschriften zu der von ihnen übernommen Tätigkeit befugt sein.
Wann muss ein Bauführer gemeldet werden?
Der Bauführer kann der Behörde bereits im Zuge der Einreichung oder während der Baubeginnsfrist angegeben werden.
Die Bestellung muss spätestens bei Baubeginn vom Bauherrn erfolgen.
Diese wichtige Meldung sorgt für eine reibungslose Abwicklung und stellt sicher, dass alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Welche Aufgaben und Pflichten hat der Bauführer?
1. Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Bauherrn:
- Erstellung einer Bauführerbescheinigung
- Auf eine ordnungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens achten
2. Aufgaben und Pflichten gegenüber der Behörde:
- Aktive Meldung der Befugnis oder Befähigung
Wann endet die Funktion des Bauführers?
Die Funktion des Bauführers endet grundsätzlich mit der Erstattung einer „positiven Fertigstellungsanzeige“ an die Baubehörde. Eine positive Fertigstellungsanzeige liegt vor, wenn die Anzeige der Fertigstellung samt Bauführerbescheinigung durch die Baubehörde akzeptiert wird.
Wann ist der Bauführer ausreichend befugt?
Der Bauführer muss neben der Befugnis zur Planung oder Berechnung die Befugnis zur Bauleitung für den gegenständlichen Umfang des Bauwerks besitzen.
Welchen Inhalt muss die Bauführerbescheinigung enthalten?
Mit der Bescheinigung nach § 30 Abs 2 Z 3 bzw. § 30 Abs 3 NÖ BO 2014 wird die bewilligungsgemäße Ausführung des Bauwerks bestätigt. Sie ist unter anderem Bestandteil der Fertigstellungsanzeige durch den Bauherrn (§30 NÖ BO 2014) und dient der Behörde als Grundlage, um die Ausführung des Bauvorhabens in Übereinstimmung mit den einschlägigen bautechnischen und baurechtlichen Vorschriften akzeptieren zu können.
Welchen Zweck erfüllt die Bauführerbescheinigung?
Die Bescheinigung bzw. deren konkreter Inhalt ist nicht zuletzt Voraussetzung für die rechtmäßige Benützung des Objekts. Zweck der Bescheinigung ist also der Nachweis der durchgeführten Überwachung durch den Bauführer oder der Überprüfung durch einen „hiezu Befugten“. Insoweit kommt der Bescheinigung die Qualität eines Gutachtens über den Zustand der ausgeführten Arbeiten zu.
(Angaben ohne Gewähr.)
(Text auszugsweise aus „Praxisleitfaden DER BAUFÜHRER NÖ BO 2024 der WKO NÖ, 10_2020)
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